I. Allgemeines
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge werden ausschließlich zu unseren Bedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, ohne dass es unseres gesonderten Widerspruchs bedarf. Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Zusagen, Anerkenntnisse oder Vorschläge ‑ auch von unseren Betriebsangehörigen ‑ bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
II. Kaufabwicklung
1. Angebot und Aufträge
Alle Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns rechtsverbindlich zu sein.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Sie sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Verkaufsabschluss und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw. oder Mehrwertsteuer), gelten die im Zeitpunkt der Lieferung sich daraus ergebenden erhöhten Preise als von unseren Kunden genehmigt.
Für die Berechnung ist das beim Versand festgestellte Gewicht bzw. Maß bindend.
3. Versand
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt ohne Gewähr für schnellste und billigste Beförderung durch uns. Mehrkosten für Eil‑ und Expresslieferungen sowie auch vom Käufer gewünschte Teillieferungen, Rohgeld am Platze usw. gehen zu Lasten des Käufers. Bei Selbstabholung besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung.
Versand- und Verpackungskosten
Der Versand erfolgt schnellstens nach Eingang Ihrer Bestellung.
Die Versand- und Verpackungskosten werden auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Versandkosten ins Ausland sowie Inselzuschlag und Expresszustellung werden im Einzelnen ermittelt.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt ohne Gewähr für schnellste und günstigste Beförderung durch uns. Mehrkosten für Eil- und Expresslieferungen sowie auch vom Käufer gewünschte Teillieferungen, Rollgeld am Platze usw. gehen zu Lasten des Käufers. Bei Selbstabholung besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung.
Jegliche Gefahr von Untergang und Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung Beauftragten ausgeliefert haben, spätestens mit Verlassen des Lagers, und zwar auch dann, wenn der Käufer besondere Anweisungen gegeben hat oder wir die Beförderungskosten tragen; eine Transportversicherung wird von uns nicht eingedeckt.
Verzögert unser Kunde die Abnahme der von ihm bestellten Ware, so geht deren Gefahr mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf ihn über.
4. Liefertoleranzen
Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehr‑ oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge gestattet. Dies gilt auch für katalogisierte Artikel, die in Einheitsgebinden und ‑packungen geliefert werden,
5. Lieferfristen und ‑termine
Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Sollten wir dennoch in Lieferverzug geraten, hat der Kunde zunächst zur Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6. Lieferpflichten
Unsere Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Jede darin begründete nicht schuldhafte Lieferunmöglichkeit befreit uns gegenüber unseren Kunden. Desgleichen entbinden uns höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Erkrankungen sowie Störungen im Geschäftsbetrieb von der Leistungspflicht bis zur Beseitigung der hindernden Umstände. Dauern derartige Leistungsverzögerungen länger als 3 Monate, so sind beide Seiten unter Ausschluss weitergehender Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit unsere Lieferverpflichtung noch nicht erfüllt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer ‑ einschließlich eines Kontokorrentsaldos ‑ unser Eigentum, Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsüberweisung von Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorgenannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware oder ein aus ihrer Verarbeitung entstandenes Produkt im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehende Forderung tritt er hiermit zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind bis zur Höhe unserer offenen Forderungen an uns abzuführen.
8. Beanstandungen
Für Mängel der von uns gelieferten Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei mangelhaften Teillieferungen beziehen sich diese Rechte nur auf die beanstandete Leistung und lassen den Vertrag im übrigen unberührt.
Erkennbare Mängel müssen innerhalb einer Frist von 4 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Käufer wegen eines Rechts‑ oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Bei Lieferung von Elektrogeräten beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen dagegen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper‑ und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Bei der Lieferung von Elektrogeräten verjähren Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
III. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug.
Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skontoabzug von 2 Prozent auf den Warenpreis ausschließlich aller Nebenkosten gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn alle früheren Forderungen gegenüber dem Käufer restlos erfüllt sind.
Als Zahlungen gelten nur Barzahlungen und Gutschriften auf unseren Postgiro- oder Bankkonten. Die erfüllungshalber Entgegennahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns von Fall zu Fall vor und iässt unsere Rechte aus dem Grundgeschäft unberührt. Sämtliche Wechsel‑ und Scheckkosten sowie ‑spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Werden uns nachträglich Umstände bekannt, die einen Käufer nicht als kreditwürdig erscheinen lassen oder erweist sich ein von uns hereingenommener Wechsel als nicht diskontfähig, so können wir in jedem Fall sofortige Barzahlung verlangen.
Während des Verzuges hat der Käufer die Geldschuld in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Sollte der Rechtsstreit erstinstanzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte entfallen, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg-Barmbek vereinbart.