Bei Arbeiten mit Asbest ist höchste Sorgfalt notwendig, um schwere Gesundheitsrisiken auszuschließen.
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 – Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) ist festgelegt, wie diese Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Dabei haben sich die folgenden Materialien und Werkzeuge bewährt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand die nach TRGS 519 erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen
Zur Orientierungshilfe haben wir die Artikel, die nach der Richtline erforderlich sind, mit einem §-Symbol gekennzeichnet.
Die Auswahl der Produkte entspricht den Empfehlungen der Landesinnung des Glaserhandwerks Hamburg und hält sich an die Bestimmungen der TRGS 519.
Als Ergänzung haben wir weitere Artikel aufgeführt, die Ihnen die Arbeiten erleichtern.